Fachgebiet

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer im Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.

Allgemeine arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen erfolgt bei der Gestaltung von

  • Arbeitsverträgen
  • Geschäftsführerverträgen
  • Ausbildungskostenvereinbarungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Kündigungsschutzverfahren

In der Praxis zeigt sich häufig, dass die anwaltliche Beratung auf Unternehmensseite bereits mit Ausspruch von Beendigungs- bzw. Änderungskündigungen in Anspruch genommen werden sollte, um unnötige Formfehler oder offensichtliche Wirksamkeitshindernisse für Kündigungen zu vermeiden. Die dabei in Anspruch genommene Erstberatung und die damit in Verbindung stehenden Anwaltskosten rechtfertigen sich vor dem Hintergrund der durch Formfehler verursachten Prozessrisiken.